Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Hinweis zur Künstlersozialabgabe

Unternehmer, die Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten in Anspruch nehmen und verwerten, sind verpflichtet eine Künstler­sozial­abgabe an die Künstler­sozial­kasse (KSK) zu zahlen. Der Abgabesatz wird jährlich durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt.

Sie können prüfen lassen, ob Sie abgabepflichtig sind. Fragen Sie dazu auch Ihren Steuerberater.

Dieser Hinweis ist freiwillig. Als selbstständige Designerin bin ich nicht verpflichtet auf eine mögliche KSK-Abgabepflicht hinzuweisen.

Weitere Informationen zur Künstlersozialkasse und KSK-Abgabe: kuenstlersozialkasse.de

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Sybille Stamp und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sybille Stamp hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Mündliche Nebenabreden haben Sybille Stamp und der Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht getroffen.

1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen Sybille Stamp und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der Sybille Stamp erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Sybille Stamp, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Sybille Stamp deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4. Die Werke von Sybille Stamp dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. Sybille Stamp räumt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Sybille Stamp und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sybille Stamp.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Sybille Stamp bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt die Auftraggeberin/der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Sybille Stamp zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Sybille Stamp unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sybille Stamp nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Sybille Stamp bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen.

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von Sybille Stamp, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Sybille Stamp bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

2.12. Die eingeräumten Nutzungsrechte von Sybille Stamp werden nach vollständiger Bezahlung von seitens der Auftraggeberin/des Auftraggebers übertragen.

 

3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeberin/Auftraggeber und Sybille Stamp nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Sybille Stamp Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

3.5. 30 % des Rechnungsbetrags (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) werden als Anzahlung bei Auftragserteilung fällig und sind ohne Abzug innerhalb von einer Woche ab Fälligkeit von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu zahlen.

 

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3. Der Auftraggeber erstattet Sybille Stamp die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.5. Die Honorare von Sybille Stamp können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen.

 

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Sybille Stamp im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Sybille Stamp hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2. Soweit Sybille Stamp auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt Sybille Stamp im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

 

6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Sybille Stamp alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Sybille Stamp nicht zu vertreten.

6.2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Sybille Stamp zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin/der Auftraggeber Sybille Stamp im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

6.3. Für Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die die Auftraggeberin/der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

 

7. Datenlieferung und Handling

7.1. Sybille Stamp ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die Auftraggeberin/den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

7.2. Stellt Sybille Stamp der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Sybille Stamp vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System der Auftraggeberin/des Auftraggebers entstehen, haftet Sybille Stamp nicht.

 

8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Sybille Stamp zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Sybille Stamp bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Sybille Stamp Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktion wird von Sybille Stamp nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Sybille Stamp berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Sybille Stamp haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Sybille Stamp eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 2 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Sybille Stamp auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

 

10. Gewährleistung; Haftung

10.1. Sybille Stamp haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Sybille Stamp auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers gegen Sybille Stamp aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Sybille Stamp nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Sybille Stamp an Dritte vergibt.

10.6. Sofern Sybille Stamp Fremdleistungen auf Veranlassung der Auftraggeberin/des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Sybille Stamp hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. Sybille Stamp haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder ihrer sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Sybille Stamp ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. Sybille Stamp haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Sybille Stamp ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

 

11. Besondere Bedingungen für Webdesign

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

11.1. Sybille Stamp erstellt die Website entsprechend einem von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) Sybille Stamp keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung und Backups etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

11.2. Sybille Stamp gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber allein verantwortlich. Das gilt auch für von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhaltselemten der Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.). Das Impressum und die Datenschutzerklärung können auf Wunsch des Auftraggebers/der Auftraggeberin von Sybille Stamp über einen Online-Generator erstellt werden. Sybille Stamp haftet nicht für die Richtigkeit dieser Inhalte.

11.3. Ist vereinbart, dass Sybille Stamp auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird Sybille Stamp dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist Sybille Stamp nicht verantwortlich.

11.4. Nach Fertigstellung überträgt Sybille Stamp die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin, z.B. durch Heraufladen der Daten auf den von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

11.5. Sybille Stamp ist nicht verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von Sybille Stamp verwendeten Tools solcher von Sybille Stamp programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

 

12. Medien von Dritten

Alle im Rahmen des Auftrages dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Medien, gleich welcher Art sind frei von Rechten Dritter oder dem Auftraggeber liegt ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für diese Medien vor. Im Falle eines Verstoßes gleich ob wissentlich oder unwissentlich, haftet der Auftraggeber. Findet eine Umgestaltung oder künstlerische Veränderung der vom Auftraggeber oder seiner Zulieferer zur Verfügung gestellten Daten statt, so obliegt dem Auftraggeber die Klärung aller Nutzungs- und Werbearbeitungechte. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall.

13. Abrechnung

Sybille Stamp nimmt die Abrechnung auf der Grundlage des Kostenvoranschlages vor. Ist kein solcher erstellt worden, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung gemäß aufgewendeter Stunden zugestellt.

14. Vertragsauflösung

Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber, sind bereits erbrachte Teilleistungen dem Auftragnehmer nach aktuellem Stundensatz zu erstatten. Mit der Bezahlung dieser Aufwandspauschale erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Entwürfe oder Konzepte sind unverzüglich an den Grafikdesigner zurückzustellen.

15. Mahnungen

Sollte eine Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, ist Sybille Stamp berechtigt, Mahnungen zu versenden. Werden zwei Mahnungen ignoriert, ist Sybille Stamp berechtigt, eine dritte Mahnung eingeschrieben zu versenden. Wird diese Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Um Streitigkeiten und Ungleichheiten zu vermeiden, wird stehts auf eine offene und schriftliche Kommunikation geachtet.

16. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

Sybille Stamp erhebt Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei Sybille Stamp über die Auftraggeberin/den Auftraggeber gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann Sybille Stamp dazu unter info@sybillestamp.com oder Robert-Koch-Str. 39, 70563 Stuttgart erreichen. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

17. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist Sybille Stamp, Robert-Koch-Straße 39, 70563 Stuttgart.

 

18. Schlussbestimmungen

18.1. Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern die Auftraggeberin/der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört oder die Auftraggeberin/der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Sybille Stamp ist auch berechtigt, am Sitz der Auftraggeberin/des Auftraggebers zu klagen.

18.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

18.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.

18.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Stand: Mai 2024